Rechtssicherer Informations- und Dokumentenaustausch.

Mit beBPo bzw. EGVP effizient, einfach und schnell.

beBPo – auf Basis der EGVP-Infrastruktur.

Die elektronischen Postfächer für Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Seit 2022 sind Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERV) dazu verpflichtet, Schriftsätze als elektronisches Dokument an Gerichte zu übermitteln. 
 
Für die sichere Zustellung steht ihnen u. a. seit 2018 das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zur Verfügung. Dabei beruht beBPo auf der Kommunikationsinfrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP): EGVP ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten und hat sich seit 2004 bewährt. Während jedoch sowohl beim EGVP als auch bei De-Mail qualifizierte elektronische Signaturen erforderlich sind, kann beim beBPo auf diesen Identifikationsnachweis verzichtet werden. Stattdessen authentifiziert ein VHN-Zertifikat zweifelsfrei die Identität des Absenders.

Sichere Identifizierung durch eine der beBPo-Prüfstellen.

Automatisierte Nachrichtenweiterleitung an Fachabteilungen und Referate über Regelwerke.

Mehrstufiges Verschlüsselungskonzept nach OSCI-Standard.

Keine qualifizierten elektronischen Signaturen erforderlich.

Integrierte Quittungsmechanismen  und Prüfprotokolle.

Unkomplizierte Übertragung großer Datenmengen möglich.

Rechtskonforme Archivierung gemäß TR-ESOR-Richtlinie möglich.

Schreiben am PC_

Die Komplettlösung.

Mit dem FP Mentana-Gateway und einem Plug-in verbinden wir die verschiedenen Kommunikationskanäle EGVP, beBPo, eBO und De-Mail mit Ihrer bestehenden E-Mail-Infrastruktur. Nach der Anbindung senden und empfangen Sie Nachrichten und Anhänge weiterhin über das gewohnte Postfach Ihres Mail-Clients – im Hintergrund werden Ihre Informationen und elektronischen Dokumente automatisch ins entsprechende Format umgewandelt und über den richtigen Kanal sicher versendet und zugestellt.

Die Bereitstellung. 
Ihr Zugang zu beBPo. 

Sie möchten beBPo nutzen? Dann wenden Sie sich zunächst an Ihren zuständigen Intermediärsbetreiber und beauftragen dort ein beBPo-Konto für Ihre Behörde. Intermediäre sind für die „Zwischenspeicherung“ Ihrer Nachrichten zuständig – die Server fungieren quasi als virtuelle Poststellen; sie werden in allen Bundesländern und auf Bundesebene in öffentlich-rechtlichen Rechenzentren betrieben. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie vom Betreiber ein Softwarezertifikat sowie eine SAFE-ID. Die Sende- und Empfangssoftware dient dabei als Werkzeug, um ausgehende Nachrichten auf den Intermediär zu übertragen bzw. eingehende abzuholen. 

Über eine beBPo-Prüfstelle (organisiert nach Bundesländern; evtl. Anfrage bei Ihrer obersten Behörde) lässt sich Ihre Behörde eindeutig identifizieren – danach ist Ihr beBPo-Konto freigeschaltet. Mit der Freischaltung erhalten Sie gleichzeitig ein VHN-Zertifikat (vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis). Diese Transportsignatur verifiziert Ihre Behörde und wird automatisiert bei jedem Versand mitangehängt. Ab sofort ist Ihr beBPo empfangs- und sendebereit. 

Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich und unterstützen Sie bei der beBPo-Registrierung oder Ihrem Umzug vom EGVP. Wenn Sie eine plattformunabhängige Kommunikationslösung bevorzugen, ist unser FP Mentana-Gateway das Richtige für Sie: Nach der einmaligen Installation haben Sie vollen Zugriff auf alle Kommunikationskanäle und übermitteln und empfangen sämtliche Nachrichten inklusive Anlagen einfach und übersichtlich über Ihr gewohntes E-Mail-Programm. 

"Mit der Anbindung ans beBPo sparen wir nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch Porto und Papier. Und wir können unsere Mitarbeitenden effizienter einsetzen."

Iris Frohns, Landkreis Hildesheim

Falsche Zielgruppe? So kommunizieren Unternehmen, Organisationen und Einzeldienstleister mit Gerichten. 

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