Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) mit dem Mentana-Gateway
Der Kreis derer, die den Elektronischen Rechtverkehr (ERV) für ihre Kommunikation mit Gerichten nutzen müssen, vergrößert sich weiter:
2022 kommt das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).
In dem seit 2004 etablierten Kommunikationssystem „Elektronisches Gerichts – und Verwaltungspostfach“ (EGVP) existieren verschiedene Rollen, über die authentifizierte Teilnehmer elektronische Dokumente an die teilnehmenden Gerichte, Behörden, Anwälte und Notare sicher übermitteln können.
Während Behörden mit dem (beBPo – seit 2018), Notare mit dem (beN –ebenfalls seit 2018) und Rechtsanwälte mit dem (beA – seit 2016) bereits Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) haben, ist es über das eBO dann auch den anderen sogenannten Verfahrensbeteiligten möglich, elektronische Akten zu versenden und elektronisch vom Gericht zugestellte Dokumente direkt zu erhalten. Dadurch sollen Medienbrüche weitestgehend vermieden werden.
Mit dem eBO sollen nun also auch Einzelpersonen und Organisationen, die üblicherweise an gerichtlichen Verfahren beteiligt sind, in den ERV eingebunden werden. Die Rede ist von „professionellen Nutzern“, das können beispielsweise Sachverständige, Unternehmen, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher, Rentenberater oder gesetzliche Betreuer sein. Hinzu kommen Verbände, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Inkassodienstleister.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des eBO sehen vor, dass der Versand aus dem eBO schriftformersetzend ist. Das bedeutet, das häufig juristisch notwendige „Erfordernis der Schriftform“ bzw. „Schriftformerfordernis“ wird dadurch erfüllt. So spart man sich Papier, qualifizierte Signaturen auf elektronischen Dokumenten und umständliche Zustellungsmethoden.
Grundlage des eBO ist das „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“. Es sieht vor, dass die Nutzer sich nur einmal bei der Eröffnung des eBO identifizieren müssen. Dies kann bei einem örtlichen Notar erfolgen.
Während es für Normalbürger wohl nicht besonders interessant ist, ein solches Postfach zu eröffnen, erleichtert es den oben genannten Berufsgruppen, die naturgemäß viel mit Gerichten zu tun haben, den Arbeitsalltag erheblich.
Bis Ende 2025 können die „weiteren Verfahrensbeteiligten“ das eBO noch als Angebot betrachten, ab dem 1. Januar 2026 gilt für die meisten dieser Berufsgruppen dann eine aktive Nutzungspflicht.
Spätestens dann wird die Papierform wohl endgültig aus dem Rechtverkehr verschwinden.