Pflichtveröffentlichungen im Handelsregister §§ 8, 12, 325 HGB

Ab dem 01.01.2007 werden die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Pflichtveröffentlichungen (Jahresabschluss, Lagebericht etc) in elektronischer Form beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen und alle Änderungen zum Handelsregister in elektronisch beglaubigter Form (z.B. durch Notar) beim elektronischen Handelsregister einzureichen. Erzeugen Sie per Mausklick aus MS- Word, Excel oder Open Office elektronisch signierte Dokumente zur Einreichung beim Bundesanzeiger, Handelsregister oder Notar.