Altersverifikationssysteme für den Jugendschutz im Internet gemäß JMStV
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor problematischen Internetinhalten sind besondere Maßnahmen notwendig, die auch den Gesetzgeber zum Handeln veranlassten. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische und indexierte Inhalte im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene auf den Content zugreifen können. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen müssen Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt werden. Ohne den Einsatz entsprechender technischer Systeme wird eine Erlaubnis der Behörde für derartige Angebote nicht erteilt und das Internetangebot ist illegal. Daneben bestehen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen durch § 184 Abs.1 Nr.2 StGB, der das zugänglich machen insbesondere pornografischer Inhalte an Minderjährige unter Strafe stellt. Erfahren Sie mehr zu Lösungen für eine zuverlässige Identifizierung einschließlich Altersprüfung mit Authentifizierung bei jedem Nutzungszugriff.