Bauwesen

Rechtssicherer elektronischer Zustellnachweis

Wollen Sie eine rechtsichere Elektronische Kommunikation zwischen den Baubeteiligten umsetzen?

Egal ob Kommunikation zwischen Bauherrn/ GU und Subunternehmern oder Planfreigabeprozesse zwischen Bauherrn und Fach/Generalplaner, mit den Intermediärportalen von Mentana-Claimsodft AG können Sie verschlüsselt und rechtssicher Dokumente an Ihre Vertragspartner elektronisch zustellen und damit deutlich schneller und günstiger als im Papierweg eine rechtsichere Kommunikation sicherstellen. Jede Übermittlung wird durch einen elektronischen Zustellnachweis (Rückschein) unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur beantwortet sodass die Schriftform des § 126a BGB und die gerichtliche Verwertbarkeit gemäß § 371a ZPO gewährleistet werden. Ein vergleichbarer Zustellnachweis im Wege der Briefpost kostet ca. 4,50€ je Sendung. Im elektronischen Bereich sind das die Kosten die ca. je Monat/Postfach anfallen würden.

Starten Sie jetzt in eine einfache und kostengünstige Kommunikation am Bau.

Mängelmanagement und Dokumentation

Mängelmanagement und Dokumentation mit Digitalbildern ist praktisch, effizient und kostengünstig. Wichtig ist jedoch, die Beweistauglichkeit der elektronischen Dokumentation zu gewährleisten. Dies kann sehr einfach durch den Einsatz von qualifizierten Zeitstempeln gemäß § 2 Nr. 14 SigG erreicht werden. Der elektronische Fingerabdruck der Datei (Hash) wird bei einem staatlich akkreditierten Trust-Center hinterlegt und der amtliche Zeitpunkt der Hinterlegung (gemäß ZeitG) in einem qualifiziert signierten Bestätigungsprotokoll (Zeitstempel) bestätigt. Ein so gesichertes Digitalbild kann als Beweismittel nach § 371a ZPO in einen Prozess eingeführt werden und wird hinsichtlich der Beweislast erheblich, gegenüber dem analogen Beweisfoto, priviligiert. Der Gegner kann sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken. Diese Privilegierung des elektronischen Bildes ist ein erheblicher praktischer Vorteil gegenüber der Dokumentation mit analogen Beweisfotos.

Elektronische Angebote für Ausschreibung und Submission

Erzeugen Sie qualifiziert signierte Angebote als PDF-Dokumente direkt aus MS- Word oder Open Office gemäß § 126a ZPO. Verbinden Sie die elektronische Signatur mit einer sichtbaren Faksimile im Dokument bzw. mit Firmenlogo oder Stempeln.